13. Monatslohn
Schweizer Lohnzusatz — typischerweise ein zusätzlicher Monatslohn, der Ende Jahr oder in zwei Tranchen ausbezahlt wird. Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in vielen Branchen über GAV oder Einzelvertrag verpflichtend.
60 Begriffe aus der Schweizer KMU-Praxis — von AHV über QR-Rechnung bis Werkvertrag. Jeder Eintrag erklärt einen Begriff in 2-4 Sätzen und verlinkt vertiefende Definitionen im Bereich Wissen.
Schweizer Lohnzusatz — typischerweise ein zusätzlicher Monatslohn, der Ende Jahr oder in zwei Tranchen ausbezahlt wird. Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in vielen Branchen über GAV oder Einzelvertrag verpflichtend.
Vereinbarter Lohn vor Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen, Quellensteuer und allfälligen Pensionskasse-Beiträgen. Massgeblich für die Berechnung von AHV, ALV, Pensionskasse und Quellensteuer.
Auszahlungsbetrag nach Abzug sämtlicher Sozialversicherungs- und Steuerbeiträge vom Bruttolohn. Bei einem typischen Schweizer Bruttolohn entspricht der Nettolohn etwa 84-88 Prozent, abhängig von Kanton, Familie und Pensionskasse.
Effektive oder pauschale Vergütung von Auslagen, die der Mitarbeitende im Auftrag des Arbeitgebers macht (Reise, Verpflegung, Übernachtung, Werkzeug). Vom Lohn getrennt, in der Regel steuerfrei, sofern Pauschalen vom Steueramt genehmigt sind.
Vom Steueramt des Sitzkantons genehmigtes Reglement, das pauschale Spesensätze (z. B. CHF 30 Mittagessen, CHF 200 Pauschalspesen Aussendienst) verbindlich definiert. Erleichtert Lohnabrechnung und Steuerdeklaration.
Schweizer Berufsbezeichnung für Buchhalter, Steuerberater und Unternehmensberater in einer Person — typischer Sparringpartner Schweizer KMU. Treuhänder bereiten Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und MwSt-Abrechnungen auf und beraten in betriebswirtschaftlichen Fragen.
Bundesweite Einkommens- und Gewinnsteuer. Für natürliche Personen progressiv bis 11.5 Prozent, für juristische Personen 8.5 Prozent vom Reingewinn (Stand 2026). Wird vom Wohn- bzw. Sitzkanton erhoben und an den Bund weitergeleitet.
Mehrwertsteuer — Schweizer Konsumsteuer. Normalsatz 8.1 Prozent, reduzierter Satz 2.6 Prozent (Nahrungsmittel, Bücher, Medikamente), Sondersatz 3.8 Prozent für Beherbergung (Stand 2026). Anmeldepflicht ab Jahresumsatz CHF 100'000.
Mehr erfahrenDirekte Steuer, die der Arbeitgeber vom Lohn ausländischer Mitarbeitender ohne Niederlassungsbewilligung C abzieht und an den Kanton abführt. Der Tarif richtet sich nach Wohnkanton und Familienverhältnissen. Ab einem Jahreslohn von CHF 120'000 ist eine ordentliche Nachveranlagung möglich.
Vereinfachte MwSt-Abrechnung für KMU mit Jahresumsatz bis CHF 5.024 Mio. und MwSt-Schuld bis CHF 108'000. Der Umsatz wird mit einem branchenspezifischen Pauschalsatz multipliziert; Vorsteuer ist nicht separat abzugsfähig. Reduziert den Administrationsaufwand erheblich.
Mehr erfahren35-prozentige Quellensteuer auf Schweizer Kapitalerträgen (Dividenden, Zinsen, Lotteriegewinne). Inländer können sie über die Steuererklärung zurückfordern, Ausländer nach Doppelbesteuerungsabkommen teilweise. Dient als Sicherungssteuer gegen Hinterziehung.
Alters- und Hinterlassenenversicherung — die obligatorische Schweizer Altersvorsorge der ersten Säule. Arbeitgeber und Arbeitnehmende zahlen je rund 4.35 Prozent des Bruttolohns ein. Renten werden ab dem ordentlichen Pensionsalter ausgerichtet.
Arbeitslosenversicherung — obligatorische Schweizer Versicherung gegen Erwerbsausfall bei Stellenverlust. Beitrag 2.2 Prozent vom Lohn bis CHF 148'200, paritätisch geteilt. Über dieser Grenze entfällt der Solidaritätsbeitrag mit dem Reformpaket 2025.
Erwerbsersatzordnung — entschädigt Personen während Militärdienst, Zivilschutz, Zivildienst oder Mutterschaft. Lohnabzug 0.5 Prozent paritätisch. Die Mutterschaftsentschädigung läuft 14 Wochen und ersetzt 80 Prozent des Lohns bis CHF 220 pro Tag.
Familienausgleichskasse — verwaltet Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen) für Arbeitnehmende. Arbeitgeber zahlt einen Lohnprozent-Beitrag, der je nach Kanton zwischen 0.5 und 3 Prozent variiert. Auszahlung über die Lohnabrechnung.
Invalidenversicherung — Schweizer Sozialversicherung der ersten Säule für erwerbsunfähige Personen. Lohnabzug etwa 0.7 Prozent (Hälfte vom Arbeitgeber, Hälfte vom Arbeitnehmer). Sie deckt Renten, Eingliederungsmassnahmen und Hilfsmittel.
Berufliche Vorsorge nach BVG — die zweite Säule des Schweizer Drei-Säulen-Systems. Obligatorisch ab Jahreslohn CHF 22'680 (Stand 2026), Beiträge gestaffelt nach Alter zwischen 7 und 18 Prozent des koordinierten Lohns. Arbeitgeber trägt mindestens die Hälfte.
Unfallversicherung gemäss Unfallversicherungsgesetz — deckt Berufs- und Nichtberufsunfälle. Berufsunfall zahlt der Arbeitgeber, Nichtberufsunfall der Arbeitnehmer. Höhe je nach SUVA- oder Privatversicherer-Tarif.
Business Direct Debit — B2B-Variante des Schweizer Lastschriftverfahrens ohne Widerspruchsrecht für den Schuldner. Vorgesehen für Forderungen zwischen Unternehmen. Wird über ISO 20022 (pain.008.001.02) verarbeitet.
ISO-20022-Tageskontoauszug, den Schweizer Banken den Geschäftskunden täglich elektronisch liefern. Wird von der Buchhaltungssoftware importiert und automatisch zugeordnet. Ersetzt die alten Formate V11 und MT940.
Schweizer digitaler Rechnungsdienst von SIX BillingHub. Rechnungssteller liefern Rechnungen direkt in das E-Banking des Empfängers, der sie mit einem Klick freigibt und bezahlt. Über 3 Mio. Privatpersonen und 100'000 Unternehmen nutzen eBill (Stand 2026).
Mehr erfahrenEinzahlungsschein mit Referenznummer (oranger Einzahlungsschein) — Schweizer Zahlungsformular mit codierter Referenz für den automatischen Abgleich. Seit 30. September 2022 abgelöst durch die QR-Rechnung mit QR-Referenz.
Globaler XML-Standard für elektronische Finanznachrichten. In der Schweiz seit 30. Juni 2022 verbindlich für sämtliche Banken-Schnittstellen. Ersetzt alte Formate wie DTA und EZAG und bildet die technische Basis der QR-Rechnung.
Mehr erfahrenLastschriftverfahren mit Widerspruchsrecht — Schweizer Sammelinkasso-System für wiederkehrende Forderungen. Der Schuldner erteilt einen Dauerauftrag, kann jeder Belastung aber innert 30 Tagen widersprechen. Aus Banksicht über ISO 20022 (pain.008) abgewickelt.
ISO-20022-Nachrichtentyp für Zahlungsaufträge vom Schuldner an seine Bank. Ersetzt das alte Schweizer DTA-Format. Wird von Buchhaltungs- und KMU-Software erzeugt, um Einzel- oder Sammelaufträge per E-Banking-Upload an die Bank zu senden.
Spezielle 21-stellige Schweizer IBAN mit Institut-Identifikation im Bereich 30000 bis 31999. Wird ausschliesslich für QR-Rechnungen mit QR-Referenz (27 Stellen, Modulo-10) verwendet. Wird zusätzlich zur normalen Geschäfts-IBAN bei der Bank beantragt.
Mehr erfahrenSchweizer Standard-Rechnungsformat von SIX Group, das seit 1. Oktober 2022 die ESR und ES vollständig ersetzt. Sie enthält einen Swiss QR Code mit bis zu 30 ISO-20022-Datenfeldern für die automatische Verarbeitung. Verbindlich für alle Schweizer Rechnungssteller.
Mehr erfahrenSchweizer mobiles Zahlungssystem, gegründet von führenden Schweizer Banken. Ermöglicht Peer-to-Peer-Transfers per Telefonnummer sowie Bezahlung beim Händler per QR-Code oder NFC. Über 5 Mio. aktive Nutzer in der Schweiz (Stand 2026).
Aktiengesellschaft — Schweizer Kapitalgesellschaft mit Mindestkapital CHF 100'000, davon CHF 50'000 voll einzuzahlen. Geeignet für grössere Betriebe und Wachstumsstrategien. Anteile sind frei übertragbar; ein Verwaltungsrat führt die Geschäfte.
Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (SR 822.11) — das Schweizer Arbeitsgesetz. Regelt Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten, Sonntags- und Nachtarbeit, Schutz von Schwangeren und Jugendlichen. Vollzug durch kantonale Arbeitsinspektorate.
Mehr erfahrenVerordnung 1 zum Arbeitsgesetz (SR 822.111). Konkretisiert das Arbeitsgesetz; Artikel 73 regelt die Pflicht zur Zeiterfassung. Aufbewahrungsfrist von Arbeitszeitnachweisen: fünf Jahre.
Mehr erfahrenGesamtarbeitsvertrag — kollektiver Arbeitsvertrag zwischen Branchen-Arbeitgeberverband und Gewerkschaft. Regelt Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Ferien, Spesen und Sonderzulagen. Allgemeinverbindlich erklärte GAV gelten auch für nicht organisierte Betriebe der Branche.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung — Schweizer Kapitalgesellschaft mit Mindestkapital CHF 20'000. Beliebte Rechtsform für KMU und Familienbetriebe. Haftung beschränkt auf das Gesellschaftskapital; Gründung in der Regel innerhalb weniger Wochen.
Öffentliches Register der wirtschaftlich tätigen Rechtssubjekte in der Schweiz. Eintragungspflicht für Einzelunternehmen ab CHF 100'000 Jahresumsatz und für alle Gesellschaften (GmbH, AG, KG). Geführt von den kantonalen Handelsregisterämtern.
Obligationenrecht (SR 220) — fünfter Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs. Regelt Verträge, Schuldverhältnisse, Arbeitsverträge (Art. 319-362), Werkverträge und Gesellschaftsrecht. Zentrales Gesetz für KMU-Verträge.
Unternehmens-Identifikationsnummer — eindeutige Identifikation aller in der Schweiz wirtschaftlich tätigen Einheiten. Format: CHE-XXX.XXX.XXX. Wird vom Bundesamt für Statistik vergeben und ist Pflichtangabe auf Rechnungen MwSt-pflichtiger Betriebe.
Vertragstyp nach Art. 363-379 OR, bei dem sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werks gegen Entgelt verpflichtet. Klassischer Vertrag für Bauarbeiten, Sanierungen, Schreinerarbeiten. Werkmängel können während fünf Jahren gerügt werden (SIA 118: zwei Jahre).
Schweizerisches Zivilgesetzbuch (SR 210) — das Kerngesetz des Schweizer Privatrechts. Regelt Personen-, Familien-, Erb- und Sachenrecht. Vom Bundesrat 1907 verabschiedet, gilt seit 1912.
Förmliche Übergabe eines fertiggestellten Werks vom Unternehmer an den Besteller. Mit der Abnahme beginnt die zweijährige Rügefrist gemäss SIA 118 bzw. die fünfjährige nach Art. 367 OR. Werkmängel sind schriftlich zu protokollieren.
Gesetzliches Sicherungsrecht für Bauunternehmer und Lieferanten gemäss Art. 837-841 ZGB. Erlaubt die Eintragung eines Grundpfandes auf der Liegenschaft, wenn Rechnungen nicht bezahlt werden. Eintragungsfrist: vier Monate nach Vollendung der Arbeiten.
Landesmantelvertrag (LMV) des Schweizerischen Baumeisterverbands mit der Gewerkschaft Unia. Regelt Lohnklassen A bis Q, Spesensätze, Überzeit, Ferien und Pensionierungsmodelle für etwa 80'000 Bauarbeiter. Allgemeinverbindlich erklärt durch den Bundesrat.
Berufsprüfung — eidgenössischer Fachausweis, erste Stufe der höheren Berufsbildung nach dem EFZ. Vermittelt vertiefte Fach- und Führungsqualifikationen für die Praxis. Voraussetzung für viele Vorarbeiter- und Spezialistenfunktionen.
Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis — Berufsabschluss nach drei- oder vierjähriger Lehre. Voraussetzung für die meisten Schweizer Handwerksberufe (Maler, Elektriker, Sanitär, Schreiner usw.). Wird mit der Lehrabschlussprüfung der Schweizerischen Berufsbildung erworben.
Höhere Fachprüfung — eidgenössische Diplomprüfung, die nach mehrjähriger Berufserfahrung abgelegt werden kann. Vermittelt Führungs- und Spezialistenkompetenzen, etwa zum Meister oder Eidg. dipl. Experten. Zweite Stufe der höheren Berufsbildung.
Allgemeiner Begriff für Tagesrapporte oder Arbeitsrapporte aus der Baustelle. Erfasst geleistete Arbeit, beteiligte Personen, Wetter und Besonderheiten. Pflicht für Bautagebuch nach SIA-Norm und im Streitfall wichtiger Beleg.
Abrechnungsform im Bauwesen, bei der Arbeitsstunden, Material und Maschinen einzeln nach Aufwand abgerechnet werden — im Gegensatz zur Pauschal- oder Einheitspreisofferte. Üblich für Nachträge, Umbauten und schwer abschätzbare Arbeiten.
Dokument, das auf der Baustelle ausgefüllt wird und Arbeitsstunden, Material und Maschineneinsatz für die Regie-Abrechnung erfasst. Vom Kunden unterschrieben, dient er als Beleg für die spätere Rechnung. Heute oft als digitaler Rapport mit Touchscreen-Unterschrift.
Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein — Berufsverband mit über 17'000 Mitgliedern. Gibt verbindliche Normen heraus, darunter die SIA 118 für Bauarbeiten und die SIA 380/1 für Energieverbrauch im Gebäude. SIA-Normen sind in der Bauindustrie de-facto Standard.
Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten — Norm des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins. De-facto-Standard für Bauverträge in der Schweiz: regelt Werkvertragsabschluss, Abnahme, Mängel, Garantiefristen und Zahlungsmodalitäten.
Schweizerisch-Liechtensteinischer Gebäudetechnikverband — Branchenverband für Sanitär, Heizung, Lüftung, Klima und Spenglerei mit über 3'500 Mitgliedsbetrieben. Bietet Berufsbildung, Lobbying und Branchennormen.
Schweizerische Unfallversicherungsanstalt — gesetzliche Unfallversicherung für Mitarbeitende in risikoreichen Branchen, darunter sämtliche Bauhandwerker. Sie reguliert auch Sicherheitsstandards auf Baustellen und führt Kontrollen durch. Sitz in Luzern.
Datenschutz-Folgenabschätzung — Pflicht nach Art. 22 revDSG bei Datenbearbeitungen mit hohem Risiko für die Persönlichkeit der betroffenen Personen. Bewertet Zweck, Datenkategorien, Risiken und Schutzmassnahmen. Vergleichbar mit der DPIA der DSGVO.
Mehr erfahrenEidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter — Aufsichtsbehörde für Datenschutz und Öffentlichkeitsprinzip auf Bundesebene. Berät Unternehmen, untersucht Beschwerden und Datenpannen. Sitz in Bern.
Mehr erfahrenRevidiertes Bundesgesetz über den Datenschutz (SR 235.1), in Kraft seit 1. September 2023. Ersetzt das DSG von 1992 und nähert sich der EU-DSGVO an. Bussen bis CHF 250'000, persönlich gegen die verantwortliche natürliche Person gerichtet.
Mehr erfahrenStandardvertragsklauseln — vorformulierte Vertragsvorlagen für Datentransfers in Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau (USA, China etc.). Müssen zwischen Datenexporteur und -importeur abgeschlossen und durch ein Transfer Impact Assessment ergänzt werden.
Application Programming Interface — standardisierte Schnittstelle für den Datenaustausch zwischen Softwareanwendungen. KMU nutzen APIs typischerweise zur Anbindung von Online-Shops, Lohn- oder Treuhandsystemen an ihre Hauptsoftware.
Betrieb von Software und Daten in geografisch verteilten Rechenzentren statt auf eigener Hardware. Schweizer KMU bevorzugen oft Schweizer Cloud-Standorte zur Vereinfachung der revDSG-Compliance. Anbieter: Swisscom, Infomaniak, Hostpoint, Cloudflyer etc.
Customer Relationship Management — Software für die Verwaltung von Kundenbeziehungen, Kontakten, Aufträgen und Kommunikationshistorie. Bei modernen KMU-Lösungen Teil einer integrierten Plattform, nicht eigenständig.
Enterprise Resource Planning — integrierte Software, die zentrale Geschäftsprozesse eines Unternehmens (Finanzen, Personal, Einkauf, Lager, Produktion) in einem einheitlichen System abbildet. Für KMU sind Cloud-Lösungen mit Branchenmodulen heute die Regel.
Mehr erfahrenKleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden gemäss Definition des Bundesamts für Statistik. Sie stellen 99.7 Prozent aller Schweizer Unternehmen und beschäftigen rund zwei Drittel der Erwerbstätigen.
Mehr erfahrenEinrichtungsphase einer neuen Software bei einem Kunden — umfasst Konto- und Berechtigungsanlage, Datenmigration, Konfiguration und Mitarbeiter-Schulung. Bei modernen Cloud-Tools selfservice und in 1-3 Stunden abgeschlossen.
Software as a Service — Modell, bei dem Software über die Cloud bereitgestellt und im Abonnement abgerechnet wird. Vorteile: keine Installation, automatische Updates, planbare Kosten, Nutzung über Browser oder App.
Authentifizierungsmechanismus, der einen einmaligen Login für mehrere Anwendungen ermöglicht. Beispiele: Microsoft Entra ID, Google Workspace, Okta. Bei KMU oft erst ab 10 Mitarbeitenden relevant.
Gesamtkosten einer Software über die geplante Nutzungsdauer — Lizenz, Onboarding, Schulung, Wartung, Support und Anpassungen. Faire Anbietervergleiche basieren auf TCO statt Listenpreis.
Mehr erfahrenFinito Pro setzt das Schweizer KMU-Wissen für Sie um — QR-Rechnung, ISO 20022, Saldosteuersatz und Zeiterfassung gemäss Schweizer Arbeitsrecht. Alles in einer Plattform, in einer Stunde gelernt.
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